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Allgemein
Der Begriff permanenter Lawinenschutz umfasst alle Maßnahmen des integralen Lawinenschutzes, die zu einem langfristigen Schutz vor Lawinen und/oder der Reduktion des Lawinenrisikos in einem Gebiet beitragen. Dabei wird grundsätzlich zwischen aktiv permanenten Maßnahmen und passiv permanenten Maßnahmen unterschieden. Aktive Maßnahmen verhindern das Anbrechen von Lawinen oder greifen direkt in den Prozess Lawine ein. Passive Maßnahmen hingegen dienen dem Schutz betroffener Objekte selbst oder versuchen, deren Gefährdungspotential zu reduzieren, beispielweise durch Instrumente der Raumplanung.
Permanente Risikominderungsmaßnahmen wirken, indem sie entweder die Wahrscheinlichkeit oder die Auswirkungen gefährlicher Ereignisse verringern. Sie können das Risiko jedoch nicht vollständig eliminieren (siehe Artikel „Vertretbares Risiko und Restrisiko“). Daher bleibt stets ein Restrisiko bestehen, das auch bei technisch hochentwickelten Schutzmaßnahmen unvermeidbar ist. Ursache dafür ist, dass ein extremes Ereignis, das bei der Planung zugrunde gelegte Bemessungsereignis, überschreiten kann.
Die Fülle an vorhandenen Schutzbauwerke kann in diesem Beitrag naturgemäß nicht vollständig dargestellt werden. Ziel des vorliegenden Artikels ist es daher, einen kurzen Überblick über permanente bauliche Maßnahmen zu geben. Inhalte zu nicht‑baulichen Maßnahmen (z. B. raumplanerische Instrumente) sind im Artikel „Raumplanerische Instrumente“ zusammengefasst. Technische Detailinformationen finden sich in der ÖNORM B 4801 (österreichische Norm), in europäischen oder nationalen Fachnormen sowie in regionalen technischen Richtlinien.
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Aktiv permanent bauliche Maßnahmen
02.1 Aktiv permanent bauliche Maßnahmen - Anbruchgebiet
Aktiv permanente Maßnahmen, welche im Bereich des Anbruchs von Lawinen vorkommen, können zwei unterschiedliche Funktionen übernehmen. Die Abstützung der Schneedecke (Anbruchverbauungen) oder die Minderung/Lenkung der windbedingten Schneeverfrachtung (Verwehungsverbauungen) (Rudolf-Miklau & Sauermoser, 2011). Des Weiteren findet sich in dieser Gruppe der technische Gleitschneeschutz.
Anbruchverbauungen
Stabilisation der Schneedecke bis zu einer bestimmten Höhe, um das Anbrechen von Lawinen in einem definierten Bereich zu verhindern.
Stahlschneebrücke: Stahlkonstruktionen bestehend aus Stütze, Träger und Rostbalken.
Holzschneebrücke: Holzkonstruktionen bestehend aus Stütze, Träger und Bedielungsbalken (waagrechte Rundhölzer).
Holzschneerechen: Holzkonstruktionen bestehend aus Stütze, Träger und Rostbalken (stehende Rundhölzer).
Schneenetz: Stahlkonstruktion bestehend aus dreieckförmigen Drahtseilnetz, Pendelstützen und Abspannseilen.
Grenzen:
Bemessung auf max. Schneehöhe (Füllhöhe); Bauwerke zwischen 2 und max. 5 m; Wenn Füllhöhe überschritten, Schutzfunktion stark eingeschränkt.
Einfache Überwachung/Kontrolle:
Kontrolle der Füllhöhe; Überprüfung auf Vorhandensein der Verbauung (allgemeiner Zustand); Verformungen und Beschädigungen (z.B. Steinschlag) und daraus reduzierte Wirkungshöhe.
Technischer Gleitschneeschutz
Minimierung des Gleitens und Kriechens von Schnee an steilen Hängen.
Dreibeinböcke (Gleitschneeböcke): Dreiecksverband von Rundhölzern bzw. obere Hölzer können auch aus Halbrundhözern bestehen.
Bermen: Erdterrassen unterschiedlicher Breiten quer zum Hang.
Verpfählungen: Pfahlverbund bestehend aus Rundhölzern.
Rundholzschwellen: quer verankerte Baumstämme.
Grenzen:
Die Auftretenden Kräfte während des Kriech- und Gleitprozesses der Schneedecke können sehr groß sein und dadurch die Bauwerke beschädigen oder im extremen Fall ausreißen.
Einfache Überwachung/Kontrolle:
Sämtliche gelistete Bauwerke des technischen Gleitschneeschutzes weisen keine große Wirkungshöhe auf. Aus diesem Grund werden diese relativ einfach überschneit und somit erweist sich eine Überwachung/Kontrolle dieser als schwierig. Als gesondert wichtig erweist sich deshalb die Überwachung und Kontrolle während der schneefreien Monate. Zu achten ist hier auf die Vollständigkeit der Bauwerke, auf etwaige Beschädigungen und auch auf den Zustand des Holzes.
Schutzwald
Als nicht bautechnische Maßnahme einzustufende aber aufgrund dessen Relevanz soll hier auch der Schutzwald als Maßnahme angeführt werden. Dessen Funktion kann mit jenen der Anbruchverbauungen verglichen werden, und zwar die Stabilisation der Schneedecke, um das Anbrechen von Lawinen zu verhindern.
Grenzen:
Nur ein gesunder Wald bestehend aus den richtigen Baumarten in ausreichende Anzahl kann vor Lawinen schützen.
Faustregel: Bäume müssen die Schneehöhe um das doppelte überragen, um einen guten Schutz zu gewährleisten (Rudolf-Miklau & Sauermoser). Auch zeigen nur immergrüne Baumarten eine ausreichenden Schutzwirkung vor Lawinen.
Einfache Überwachung/Kontrolle:
Überwachung des Zustandes des Waldes (z.B. Problematik des Borkenkäferbefalls); Kontrolle der Baumartenzusammensetzung, den nur immergrüne Baumarten erbringen einen optimalen Schutz; Stückzahl Bäume ausreichend, auf Lücken im Baumbestand achten.
Verwehungsverbauungen
Gezielte Lenkung der Schneeverfrachtungen durch die Lenkung der Windwirkung und daraus folgend günstigere Verteilung der Schneemassen auf z.B. flachere Bereiche.
Triebschneezaun (Triebschneehag): Reduktion der Schneeablagerung in Anbruchgebieten.
Kolktafeln/Kolkkreuz: gezielte Schneeerosion (Kolkbildung) im Bereich der Kolktafeln/Kreuze durch erhöhte Windgeschwindigkeiten und daraus folgende Minimierung der Wechtenbildung.
Schneedüsen: Bessere Verteilung des Schnees im Ablagerungsgebiet aufgrund von erhöhten Windgeschwindigkeiten.
Grenzen:
Überlastung bei extremen Schneefällen und hoher Schneelast; Wirksamkeit nur bei darauf abgestimmten Windrichtungen gegeben (außer bei Kolkkreuzen).
Einfache Überwachung/Kontrolle:
Überwachung/Kontrolle der Schneeablagerung und somit derer Funktionstauglichkeit und richtigen Positionierung im Feld. Überwachung/Kontrolle auf Schäden an den einzelnen Bauwerken.
02.2 Aktiv permanent bauliche Maßnahmen - Sturzbahn
Aktiv permanente Maßnahmen, welche im Bereich der Sturzbahn von Lawinen vorkommen, können wiederum in zwei unterschiedliche Funktionsgruppen unterteilt werden. Eine Gruppe stellen die Auffang- und Bremsverbauungen dar und die zweite Gruppe die Ablenkverbauungen und Überleitungswerke (Rudolf-Miklau & Sauermoser, 2011).
Auffang- und Bremsverbauungen
Gezieltes Auffangen der Schneemassen bzw. das Abbremsen der Schneemassen und die daraus resultierende Verkürzung der Ausläufe. Diese Maßnahmengruppe zeigt besonders Wirkung für den Fließanteil von Lawinen und nur teilweise auf den Staubanteil.
Auffangdamm: erdgeschütteter evtl. in Kombination mit Mauerwerk errichteter Damm
Bremshöcker: erdgeschüttete evtl. in Kombination mit Mauerwerk errichtete Höcker; Wirksamkeit nur in Verbänden gegeben.
Lawinenbrecher: Stahlbetonkonstruktion mit schützender Wirkung auf Staub- und Fließanteil.
Grenzen:
Schutzwirkung gegeben bis zu einem definierten Bemessungsereignis. Stark eingeschränkte Schutzwirkung vor Staublawinen.
Einfache Überwachung/Kontrolle:
Besondere Aufmerksamkeit ist der Verfüllung des Rückhalteraumes (z.B. “Speicherraum” hinter einem Damm) der Bauwerke durch Vorlawinen.
Leit- bzw. Ablenkverbauungen und Überleitungswerke
Ablenken oder Leiten bzw. Überleiten von Schneemassen mittels Dämmen, Mauern oder Stahlbetonkonstruktionen von den zu schützenden Objekten.
Ablenk- / Leitdamm: sollen verhindern, dass Lawinen sich seitlich ausbreiten oder ihre Richtung ändern – besonders dort, wo steile Rinnen in flachere Talbereiche übergehen (Rudolf-Miklau & Sauermoser).
Lawinengalerie: Stahlbetonkonstruktion mit Talseitiger Öffnung, besonders zum Schutz von Straßen; Schneemassen überströmen die Galerie
Lawinentunnel: Tunnelkonstruktion besonders zum Schutz von Straßen; Schneemassen überströmen den Tunnel
Grenzen:
Für Leit- und Ablenkdämme gelten ähnliche Voraussetzung für die beschriebene Gruppe der Auffang- und Bremsverbauungen.
Bei Lawinengalerien und Tunneln gelten die Ein- und Ausfahrten als besonders gefährdet – denn bei extremen Ereignissen können große Lawine die Bauwerke dort seitlich überströmen.
Einfache Überwachung/Kontrolle:
Bei Lawinengalerien und Tunneln allgemeine Kontrolle des Bauwerkszustandes.
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Passiv permanent bauliche Maßnahmen
Passiv permanent bauliche Maßnahmen können auch als Objektschutzmaßnahmen benannt werden, weil diese direkt am zu schützenden Objekt errichtet werden.
- Lage und Form der Gebäude: Architektonische Maßnahmen wie keine Fenster lawinenseitig, keine Dachvorsprünge, verstärkte Wände in Stahlbeton oder ähnliche.
Lawinenfenster/Abdeckungen: Auf Lawinendruck bemessene Fensterläden oder Abdeckungen; in Gebieten mit niederer Gefährdung zulässige Maßnahme oder bei Gebäuden ohne Winternutzung.
Lawinenkeil/Spaltkeil: Spaltkeile aus Mauerwerk oder Stahlbeton zur Ablenkung der Lawine vom Gebäude; bei landwirtschaftlichen und saisonal genutzten Gebäuden; häufig verwendete Maßnahmen bei Masten und Seilbahnstützen.
Ebenhöh: Lawinenseitig aufgeschüttete Erdhaufen, um das Über- und Umfließen von Lawinen zu ermöglichen; nahtlose Anbindung an Dach.
Prallmauer: Direkt an Gebäuden oder davon abgesetzte Mauerwerke aus Stahlbeton und/oder Stein.
Grenzen:
Schutzwirkung gegeben bis zu einem definierten Bemessungsereignis. Teilweise eingeschränkte Schutzwirkung vor Staublawinen. Gesondert Lawinenfenster und Abdeckungen müssen geschlossen bzw. installiert werden und haben somit den Charakter einer temporären Maßnahme.
Einfache Überwachung/Kontrolle:
Kontrolle der Füllhöhe; Überprüfung auf Vorhandensein der Verbauung (allgemeiner Zustand); Verformungen und Beschädigungen (z.B. Steinschlag) und daraus reduzierte Wirkungshöhe.
Literatur:
Dieser Artikel beruht auf folgenden Publikationen:
Rudolf-Miklau, F. & Sauermoser, S. (2011): Handbuch technischer Lawinenschutz. Wilhelm Ernst & Sohn






















