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Ungesicherter Skiraum: freier Skiraum, Variantenabfahrten
Der Begriff freier Skiraum bezeichnet alle Bereiche abseits von Skipisten und Skirouten.
- Der freie Skiraum ist weder gekennzeichnet oder präpariert noch kontrolliert und auch nicht vor alpinen Gefahren geschützt.
Das Fahren im freien Skiraum birgt höhere Risiken als das Fahren auf präparierten Pisten, da es möglicherweise unerwartete Hindernisse bzw. Gefahren wie Felsen, Bäume und Lawinen gibt. Zudem kann es schwieriger sein, im Falle eines Unfalls gerettet zu werden.
Es ist wichtig, dass Skifahrer*innen und Snowboarder*innen, die im freien Skiraum unterwegs sind, gut vorbereitet und mit der notwendigen Ausrüstung ausgestattet sind, um die Risiken zu minimieren und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Außerdem solltest du dir bewusst sein, dass das Fahren im freien Skiraum auf eigene Verantwortung geschieht. Das bedeutet, dass du für deine Handlungen und Entscheidungen selbst verantwortlich bist.
Die Grenzen vom gesicherten Skiraum zum ungesicherten Skiraum sind oft schwer zu erkennen. Grundsätzlich gilt aber: Sobald eine Abfahrt oder ein Gebiet nicht mehr mit den oben erwähnten Markierungen gekennzeichnet und somit gesichert ist, befindest du dich im freien Skiraum.
Zum freien Skiraum zählen auch die Variantenabfahrten, die von einer Piste weg- und weiter talwärts wieder in den organisierten Skiraum zurückführen. Häufig wird in Skigebieten mit folgender oder ähnlicher Tafel auf die Grenze hingewiesen:
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Lawinenschutz im Skigebiet
Jedes Skigebiet hat eine Lawinenkommission. Eine Lawinenkommission ist eine Gruppe von Expert*innen, die für die Beurteilung von Lawinengefahren in einem bestimmten Gebiet zuständig sind. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die aktuelle Schneesituation und die Wetterbedingungen zu beobachten, um potenzielle Lawinengefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das Risiko für die Bevölkerung und Infrastruktur minimiert wird.
Die Lawinenkommission trifft auch Entscheidungen über Sperrungen von Pisten und Straßen sowie über die Durchführung von Lawinensprengungen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Mitglieder der Lawinenkommission kontrollieren täglich die Einzugsgebiete der Skipisten auf Anzeichen von Lawinengefahr und ergreifen geeignete Maßnahmen, um das Risiko so klein wie möglich zu halten.
Um präventiv vorzusorgen, werden bauliche Maßnahmen wie Lawinenrechen (auch Anbruch-Verbauung), Lawinendämme und Lawinengalerien errichtet. Temporär werden Skigebiete mittels künstlicher Lawinenauslösung gesichert.
Baulicher Schutz vor Lawinen:
Unter baulichem Lawinenschutz versteht man die Errichtung von Schutzvorrichtungen, um Gebäude, Infrastruktur und eben auch Skipistennutzer*innen vor den Auswirkungen von Lawinen zu schützen. Diese Maßnahmen sollen Schäden durch Lawinen minimieren oder verhindern.
Künstliche Lawinenauslösung durch Lawinensprengung:
Eine Lawinensprengung ist eine kontrollierte Lawinenauslösung. Sie ist sehr gut zum temporären Schutz von Skigebieten und Skipisten geeignet. Fachleute wissen dabei genau, wo sich potenzielle Auslösepunkte befinden und zu welchem Zeitpunkt sie die Sprengungen durchführen müssen, um einen Erfolg zu erzielen. Erfolg bedeutet in diesem Fall, eine Lawine kontrolliert auszulösen.
Titelbild: © snow institute | LWD Tirol