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Gefahrenzonenplan
Ein Gefahrenzonenplan (GZP) dient der räumlichen Darstellung bedeutender hydrogeologischer Gefahren (z. B. Lawinen, Steinschlag, Hochwasser oder Massenbewegungen). Ziel ist es, die Bevölkerung zu informieren und zu sensibilisieren sowie Bautätigkeiten in besonders gefährdeten Bereichen einzuschränken. Gefahrenzonenpläne spielen eine zentrale Rolle in der Raumplanung und stellen somit ein wesentliches Instrument des Risikomanagements dar.
Unterschiedliche Regionen verwenden zum Teil abweichende Ansätze und Definitionen. Dennoch bestehen deutliche Gemeinsamkeiten bei den Parametern zur Abgrenzung der Gefahrenzonen. In Ländern wie Italien und Österreich basieren diese in der Regel auf der Intensität und der Wiederkehrperiode eines Ereignisses.
Intensität
Zur Bewertung des Schadenspotenzials von Lawinen werden Intensitätswerte mithilfe von Lawinenmodellen (z. B. AvaFrame, RAMMS, Weezard) berechnet. Diese Modelle ermöglichen die Bestimmung zentraler Parameter – wie etwa des Aufpralldrucks (in kPa) an bestimmten Punkten oder entlang definierter Linien. Auf Grundlage dieser Werte kann das potenzielle Schadensausmaß einer Lawine abgeschätzt werden.
Wiederkehrperiode (Frequenz)
Die Wiederkehrperiode ist ein statistisches Maß, das die jährliche Wahrscheinlichkeit beschreibt, mit der ein Naturereignis einer bestimmten Intensität auftritt. Sie wird häufig fälschlicherweise als fixer Zeitabstand interpretiert (z. B. „alle 100 Jahre“), was nach einem solchen Ereignis zu einem trügerischen Sicherheitsgefühl führen kann. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um eine Vorhersage, sondern um eine probabilistische Kenngröße, die unabhängig von vergangenen Ereignissen ist.
In der Praxis beschreibt die Wiederkehrperiode das durchschnittliche Zeitintervall (in Jahren), innerhalb dessen ein Ereignis einer bestimmten Intensität statistisch einmal erreicht oder überschritten wird. Sie stellt jedoch keinen festen oder exakten Zeitraum zwischen zwei vergleichbaren Ereignissen dar. In GZP stellt dieses statistische Konzept eine definierte Schneefallintensität dar. In diesem Zusammenhang wird die Schneefallintensität als Dreitages‑Neuschneesumme (Salm et al., 1990) ausgedrückt, also als jene maximale Schneehöhe, die innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden statistisch zu erwarten ist. Die entsprechenden Werte werden üblicherweise für Wiederkehrperioden von 30, 100 oder 300 Jahren bestimmt. Diese Bemessungsschneehöhe wird anschließend dem jeweiligen Anrissgebiet als Anrissmächtigkeit zugewiesen und bildet die Grundlage für die Modellierung von Lawinenereignissen mit definierter jährlicher Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die Abbildung zeigt sowohl eine falsche (oben) als auch eine korrekte (unten) Interpretation des Konzepts der Wiederkehrperiode. Über einen hypothetischen Zeitraum von 1.000 Jahren treten 11 Ereignisse auf. Deren Auftreten ist jedoch unregelmäßig verteilt, auch wenn die mittlere Häufigkeit 11 Ereignissen pro 1.000 Jahre entspricht. Dies verdeutlicht, dass Wiederkehrperioden statistische Mittelwerte darstellen und keine festen oder vorhersagbaren Zeitabstände zwischen Ereignissen beschreiben.
Um die Intensität und Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses miteinander zu verknüpfen und daraus das Gefahrenpotential abzuleiten, wird häufig die Schweizer Gefahrenmatrix herangezogen, die ursprünglich vom BUWAL (BUWAL, 2005) entwickelt wurde und vielerorts, wie auch in Südtirol und dem Trentino, verwendet wird.
Diese BUWAL-Matrizen definieren die Gefahr durch die Kombination der zwei Parameter:
- Eintrittswahrscheinlichkeit (Frequenz): Dies wird in der Regel in drei Klassen (hoch, mittel und niedrig) als Funktion der Wiederkehrperiode des Ereignisses (Tr) ausgedrückt.
- Intensität des Phänomens (Magnitude): Dies wird ebenfalls in drei Stufen (hoch, mittel und niedrig) eingeteilt, basierend auf physikalischen Größen, wie dem Druck oder der Geschwindigkeit, die das Phänomen ausübt.
Die Kombination von Intensität und Wahrscheinlichkeit innerhalb der Matrix ermöglicht die Festlegung von Gefahrenklassen (Zonierung):
- Hohe Gefahr (rote Gefahrenzone)
- Mittlere Gefahr (blaue Gefahrenzone)
- Geringe Gefahr (gelbe Gefahrenzone)
Die BUWAL-Methode wird häufig zur Bewertung von Gefahren im Zusammenhang mit hydrogeologischen Ereignissen herangezogen. Sie wurde jedoch von verschiedenen Regionen an spezifische lokale Anforderungen angepasst, was zu Unterschieden in den zur Klassendefinition verwendeten Parametern (z.B. Schwellenwerte der Wiederkehrperiode) sowie in der Farbzuweisung innerhalb der Matrix, bzw. einzelner Matrixbereiche, geführt hat.
In Österreich sind die jeweils zuständigen Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)-Dienststellen für die Erstellung von GZP für Lawinen verantwortlich, basierend auf eigenen Kriterien.
Die Gefahrenzonen werden wie folgt definiert:
- Rote Zone (LR): Die durch Lawinen verursachte Gefährdung ist so hoch, dass eine dauerhafte Besiedlung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar ist.
- Gelbe Zone (LG): Die dauerhafte Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist eingeschränkt. Bauliche Maßnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung spezifischer Auflagen zulässig.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Intensitäten, Wiederkehrperioden und entsprechenden Gefahrenzonen, wie sie in den Regionen Tirol, Südtirol und Trentino sowie in anderen Ländern wie der Schweiz angewendet werden. Für weiterführende Informationen zur Gefahrenzonenplanung in Tirol, Südtirol und Trentino wird auf die in der Tabelle angeführten Webseiten verwiesen.
Unterschiedliche Ausprägungen der GZP
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Lawinenkataster
Eine umfassende Dokumentation von Lawinenereignissen ist für die Raumplanung von entscheidender Bedeutung, da sie dazu beiträgt, die Ausweisung von Bauflächen in lawinengefährdeten Gebieten zu vermeiden (im Zusammenhang mit dem Gefahrenzonenplan). Für Lawinenkommissionen und andere Entscheidungsträger im Risikomanagement stellt diese Dokumentation – im Folgenden als Lawinenkataster bezeichnet – eine wesentliche Grundlage dar, um das Lawinenpotenzial eines bestimmten Gebietes zu beurteilen und Einblicke in vergangene Ereignisse zu gewinnen.
In Tirol wird der Lawinenkataster seit etwa 75 Jahren von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) geführt. Auch in Südtirol und im Trentino hat die Führung des Lawinenkatasters eine lange Tradition und wird überwiegend von den Forstdiensten auf Basis der AINEVA-Erhebungsbögen (Modell 7) durchgeführt. Die im Kataster erfassten Lawinenereignisse beschränken sich dabei in der Regel auf schadensverursachende Ereignisse, insbesondere solche, die Waldflächen betroffen und Schäden an der Vegetation verursacht haben. Dieser Fokus spiegelt den ursprünglichen Zweck des Katasters wider, der in der forstlichen Bewirtschaftung lag, und führte dazu, dass hochalpine Gebiete nur unzureichend berücksichtigt wurden. Die systematische amtliche Dokumentation von Lawinenereignissen begann erst in den 1970er-Jahren, wodurch frühere historisch bekannte Lawinen nicht erfasst bzw. nicht systematisch dokumentiert oder als relevant eingestuft wurden.
Weiteres nützliches Kartenmaterial
Neben den genannten Karten stellen die zuständigen Institutionen der Länder auch weitere Kartengrundlagen zur Verfügung, die nicht immer speziell auf Lawinen ausgerichtet sind, jedoch dennoch wertvolle Informationen für Lawinenkommissionen liefern können. Eine Auswahl solcher Karten ist nachfolgend angeführt:
Literatur
Autonomous Province of Bolzano, 2016 “RICHTLINIEN ZUR ERSTELLUNG DER GEFAHRENZONENPLÄNE UND ZUR KLASSIFIZIERUNG DES RISIKOS”
Autonomous Province of Trento, 2011 “Criteri e metodologia per la redazione e l’aggiornamento delle carte della pericolosità”
BUWAL (1998): Methoden zur Analyse und Bewertung von Naturgefahren. Umweltmaterialien nr. 85.
Salm, B., Burkard, A., & Gubler, H. U. (1990). Berechnung von Fliesslawinen: Eine Anleitung für Praktiker mit Beispielen. Davos: Eidg. Institut für Schnee- und Lawinenforschung.
Rosatti, 2019, La mappatura del pericolo, University of Trento
Titelfoto: Von einer Lawine zerstörtes Gebäude in Langtaufers (Südtirol), 2018 © Agentur für Bevölkerungsschutz Südtirol | snow institute

