Dieser Artikel ist über:
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Minimierung des Lawinenrisikos
Über viele Jahrzehnte hinweg wurde im Kontext zum Schutz vor Lawinen, vom Konzept der “absoluten Sicherheit” gesprochen. Das ehrgeizige Ziel bestand darin, Risiken und Gefährdungen für Menschen und Sachwerte zu reduzieren oder vollständig zu beseitigen. Im Laufe der Zeit wurde deutlich, dass dieses Ziel nicht erreichbar war. Heute ist klar, dass dieser Ansatz zu einer falschen Wahrnehmung von Sicherheit geführt hat, da ein völliger Schutz vor Naturgefahren nicht realisierbar ist.
Das Hauptziel des Lawinenrisikomanagements besteht heute nicht mehr in der vollständigen Beseitigung der Gefahr, sondern in der Minderung des Risikos. Risikominderung ist ein pragmatischerer und realistisch erreichbarer Ansatz, der sich auf zwei von drei Komponenten des Risikos konzentriert: Exposition und Vulnerabilität. Durch die Anerkennung der Unmöglichkeit, Risiko vollständig zu eliminieren, akzeptiert Risikominderung das Vorhandensein eines gewissen Restrisikos.
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Das Restrisiko
Restrisiko ist das Risikoniveau, das:
- fortbesteht, selbst nachdem alle angemessenen Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt wurden (Arten von Schutzmaßnahmen – siehe Beitrag „Permanenter technischer Lawinenschutz und seine Grenzen“).
- nicht vollständig beseitigt werden kann, oder seine Beseitigung wäre unverhältnismäßig aufwendig und stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen;
- ein inhärenter Bestandteil des Zusammenwirkens von Naturgefahren und menschlichen Aktivitäten in einem bestimmten Gebiet.
ACHTUNG: Restrisiko bedeutet nicht zwangsläufig das dieses mit einer niederen Eintrittswahrscheinlichkeit behaftet ist! Tatsächlich bleibt die Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignisses unverändert; reduziert oder gesteuert werden vielmehr die Folgen (bzw. die Auswirkungen) des Ereignisses.
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Das vertretbare Risiko
Die Erklärung des Restrisikos erfordert die Auseinandersetzung mit dem Konzept des vertretbaren Risikos. Der Begriff „vertretbares Risiko“ wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Im Kontext des Risikomanagements durch Lawinenkommissionen bezeichnet vertretbares Risiko jenes Risikoniveau, das eine Gesellschaft, eine Organisation oder Einzelpersonen bereit sind zu tolerieren, nachdem sie die potenziellen Lawinenereignisse berücksichtigt haben, die sie betreffen könnten.
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„Null Risiko“ existiert nicht
Wenn wir das Diagramm der Risikokomponenten betrachten (Details siehe Beitrag „Zivilschutzrelevante Begriffe: Risiko, Gefährdung, Gefahr, Exposition und Vulnerabilität“), wird der weitere Weg deutlich: Es ist möglich, auf die Vulnerabilität und/oder die Exposition einzuwirken, um die negativen Folgen eines Lawinenereignisses zu reduzieren. Auf die Gefahr selbst kann hingegen nur selten direkt Einfluss genommen werden. Der Prozess der Risikominderung umfasst daher die genaue Analyse des Kontextes sowie die Bewertung von Gefahren und Vulnerabilitäten, mit dem übergeordneten Ziel, die Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses zu verringern oder – falls es dennoch eintritt – die Schwere seiner Auswirkungen zu begrenzen.
Diagramm der Risikokomponenten: Auf Vulnerabilität und/oder Exposition kann gezielt eingewirkt werden. Auf die Gefahr kann hingegen nur sehr selten Einfluss genommen werden © A. Gasperi | snow.institue
Für jede Komponente des Risikos lassen sich die Faktoren identifizieren, die sie bestimmen, die zu berücksichtigenden Elemente analysieren und die Werkzeuge definieren, die sowohl für die Bewertung als auch für die Planung oder Risikominderung relevant sind. Diese Analyse ermöglicht es, die Ursachen und Bedingungen, die zum Eintreten eines Ereignisses beitragen können, systematisch zu verstehen, die potenziellen Auswirkungen auf die exponierten Elemente zu beurteilen und die wirksamsten Maßnahmen zur Verringerung der negativen Folgen zu bestimmen.