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Handeln: Empfehlungen, Maßnahmen und Kommunikationswege

05.12.2025

Unter bestimmten Bedingungen können Lawinen ein so hohes Gefährdungspotential für Menschen und Sachwerte darstellen, dass die Umsetzung von Maßnahmen erforderlich ist. Art und Umfang dieser Maßnahmen hängen jeweils von der konkreten Situation ab.

Dieser Artikel ist über:

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Handlungsablauf

Wenn die Beurteilung der Lawinensituation ein konkretes Risiko für Menschen oder Sachwerte erkennen lässt, erfordert diese Gefahrenlage ein aktives Handeln. Im Kontext von Lawinenkommissionen bedeutet Handeln jedoch nicht die aktive Umsetzung von Maßnahmen, sondern das Aussprechen von Handlungsempfehlungen.

Als beratendes Gremium der Entscheidungsträger übernehmen Lawinenkommissionen somit keine operativen Aufgaben im eigentlichen Einsatzgeschehen. Sie sind beispielweise nicht diejenigen, die eine Straßensperre physisch durchführen. Ihre zentrale Aufgabe besteht vielmehr darin, fachlich fundierte Empfehlungen auszusprechen, auf deren Grundlage die zuständigen Stellen anschließend die operativen Maßnahmen umsetzen.

Um zu verstehen, wann eine Handlung notwendig ist und wann nicht, hat sich in der Praxis das Arbeiten mit „potenziellen Szenarien“ als äußerst wirksam erwiesen. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen für verschiedene mögliche Situationen vorbereitet, die dann rasch umgesetzt werden können, sobald diese Situationen eintreten.

Konkret heißt das, sogenannte Wenn-dann-Entscheidungen vorzubereiten, die je nach Eintreten bestimmter Parameter automatisch zu Maßnahmen führen. Ein weiterer Punkt ist, dass in der Fachdiskussion um die optimalen Maßnahmen stets verschiedene Handlungsoptionen gesammelt und in ihrer Wirksamkeit bewertet werden sollten. Hat man nämlich nur eine Option, ist auch der Handlungsspielraum zwangsläufig sehr eingeschränkt. Je nach Situation können folgende Maßnahmen (Empfehlungen) gemacht werden, die allesamt eine Risikoreduktion bedeuten:

  • Bürgermeister über aktuelle Situation informieren
  • Allgemeine Warnungen/Information (z. B. Aktivierung der Lawinenwarnleuchte oder Hinweise auf Gefahrenbereiche)
  • Laufende bzw. intensivierte Beobachtungen im Gelände (z. B. Beobachtungsfahrten, Beobachtungsflüge, Drohnenflüge, Begehungen, Monitoring von Gleitschneebereichen)
  • Künstliche Auslösung von Lawinen
  • Kontrollierte (überwachte) Fahrten auf Pisten, Straßen, Wegen (ggf. im Konvoi)
  • Temporäre Sperren von Straßen und Verkehrswegen aller Art, Pisten, Loipen, Rodelbahnen, Winterwanderwegen oder sonstigen Flächen
  • Temporäre Evakuierung/Räumung von Häusern und Siedlungen
  • Präventivmaßnahmen aufgrund fehlender Sicht
  • Andere Maßnahmen

EXKURS: Wie lässt sich das Risiko reduzieren?

 

Die Risikoreduzierung beruht im Allgemeinen auf drei grundlegenden Faktoren:

  • Vorhersage der Gefahr: Erkennung von Bedingungen, die ein Ereignis auslösen können, mithilfe von Überwachungssystemen, Modellen und Beobachtungen im Gelände.
  • Prävention: Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und Begrenzung potenzieller Schäden durch bauliche Maßnahmen, Vorschriften und eine gute Raumplanung.
  • Schutz: Begrenzung der Schäden im Ereignisfall durch bauliche Schutzmaßnahmen, Warnsysteme und Notfallpläne.
Das Diagramm veranschaulicht die Wechselwirkung zwischen Prävention, Vorsorge und Schutz und hebt hervor, dass die Integration von baulichen Maßnahmen, Raumplanung und Warnsystemen entscheidend ist, um die Auswirkungen von Schadensereignissen auf ein Gebiet zu minimieren. © snow institute
Das Diagramm veranschaulicht die Wechselwirkung zwischen Prävention, Vorsorge und Schutz und hebt hervor, dass die Integration von baulichen Maßnahmen, Raumplanung und Warnsystemen entscheidend ist, um die Auswirkungen von Schadensereignissen auf ein Gebiet zu minimieren. © snow institute

Schutzmaßnahmen beruhen auf einer Reihe von Strategien, die in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden – strukturelle und nicht-strukturelle Maßnahmen – welche wiederum als aktiv oder passiv klassifiziert werden können (siehe „Lawinenkommissionen als Bestandteil der Katastrophenresistenz“).

Die Begründung der getroffenen Maßnahmen muss nachvollziehbar sein und sollte ausreichend ausführlich erfolgen. Die näheren Daten zum Beschluss bzw. zur Beschlussfassung sowie die beteiligten Personen/Institutionen sind festzuhalten. Der nächste Sitzungstermin sollte vermerkt werden, insbesondere wenn die Lawinensituation kritisch ist.

Die Protokollierung und Dokumentation der Arbeit einer Lawinenkommission ist insofern wichtig, da sie zum einen dem Nachweis einer sorgfältigen Vorgehensweise dient und zum anderen mit dem gesammelten Material im Laufe der Zeit eine bessere Einschätzung der Lawinenproblematik möglich ist. Die Sicherung von Beschlüssen und Entscheidungen dient auch dazu, die Nachvollziehbarkeit der Arbeit bei Schäden zu gewährleisten. Vereinfacht gesagt ist es wesentlich besser, eine nachvollziehbare Fehlentscheidung zu haben, als sich den Vorwurf gefallen zu lassen, nichts getan zu haben!

Um die laufende Dokumentation bzw. Protokollierung möglichst effizient zu gestalten, ist es günstig, eine strukturierte Arbeitsweise unter Zuhilfenahme entsprechender Werkzeuge (z. B. risiko.report – siehe „Handbuch risiko.report“) zu verwenden. Welche Form zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Arbeit jedoch letztlich gewählt wird, liegt im Ermessen jeder Lawinenkommission, jedoch werden, meist von den zuständigen Zivilschutzorganisationen der Länder, Systeme zur Verfügung gestellt, welche an die Bedürfnisse der Lawinenkommissionen angepasst sind.

02

Kommunikation

Da die Kompetenz der Lawinenkommissionen nicht die Umsetzung von Maßnahmen beinhaltet, sondern lediglich die Empfehlung zu solchen, muss an die Entscheidungsträger oder Institutionen eine entsprechende Kommunikation weitergeleitet werden. In dieser Hinsicht ist wiederum eine saubere Dokumentation bzw. Protokollierung von großer Bedeutung.

Üblicherweise wird eine Kommission eine Empfehlung an den Bürgermeister weitergeben, jedoch sind auch solche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Bürgermeistern möglich. Ein Beispiel hierfür sind Maßnahmenempfehlungen in Skigebieten.

03

Entwicklung der Gefahrensituation und Überwachung der Maßnahmen

Ob getroffene Maßnahmen verschärft werden müssen, sie zeitlich zu verlängern sind oder aufgehoben werden können, ist eine der Schlüsselfragen für Lawinenkommissionen. Es geht ja nicht ausschließlich um die aktuelle Situation, sondern immer auch um die Entwicklung der Lawinensituation, da die empfohlenen Maßnahmen wenigstens bis zur nächsten Kommissionssitzung bzw. bis zur nächsten Beurteilung Gültigkeit haben müssen. Damit entsprechende Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung von Personen oder Objekten durch Lawinen getroffen werden können, ist es wichtig, dass die Lawinenkommissionen in der Beurteilung (Risikobewertung) immer einen Schritt voraus sind.

Kritische Situationen kündigen sich meistens schon Tage zuvor an – wertvolle Zeit, um entsprechend zu handeln. In diesem Zusammenhang sind Vorhersagen und Karten der Wetterdienste, einschließlich aller relevanten Wetterdaten, von größter Bedeutung. An den Tagen mit hoher Lawinengefahr ist man aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen (z. B. schlechte Witterung) oft nicht mehr in der Lage, wirksame Maßnahmen zu setzen, oder man muss auf sehr drastische Mittel (z. B. Evakuierung) zurückgreifen, die man bei rechtzeitigem Handeln hätte vermeiden können.

Natürlich ist es auch von hoher praktischer Bedeutung, den Zeitpunkt einer Entspannung der Situation richtig einzuschätzen, da mit unnötigen Maßnahmen die Akzeptanz bei der Bevölkerung verloren geht und die Glaubwürdigkeit der Lawinenkommission leidet.

 Folgende Punkte sollen helfen, die Entwicklung beurteilen zu können, wobei die genannten Werte individuell auf die jeweiligen Beurteilungsgebiete anzupassen sind.

Punkte in der Beurteilung der Lawinengefahr in ihrer zeitlichen Entwicklung © Lawinenkommissionen Tirol | snow institute
Punkte in der Beurteilung der Lawinengefahr in ihrer zeitlichen Entwicklung © Lawinenkommissionen Tirol | snow institute
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Kontrolle

Den letzten Punkt einer strategischen Vorgehensweise in Sachen Lawinenkommissionsarbeit stellt die Überprüfung dar, da man sicherstellen möchte, dass die getroffenen Maßnahmen auch wirksam sind. Sofern die erwünschten Effekte erzielt werden, bleibt man weiterhin bereit, um bei sich ändernden Verhältnissen situativ angepasst reagieren zu können. Ungewünschte Veränderungen sollten wiederum frühzeitig erkannt werden, um rechtzeitig eingreifen zu können. In Zeiten erhöhter Gefahrenlage ist ein engmaschigeres Beobachtungsnetz jedenfalls empfohlen.

Sollten die Maßnahmen zu keinem erwünschten Ergebnis geführt haben, müssen die Schritte von Beginn an nochmals neu gemacht werden. Vor allem bei Sperren und Evakuierungen ist laufend zu überprüfen, ob diese noch zweckmäßig sind, ob sie ausgeweitet werden müssen oder sie wieder aufgehoben werden können.

Titelfoto: © Jakob Schwarz | snow institute